Verkaufsoffene Sonntage gekippt.

Oberverwaltungsgericht kippt verkaufsoffene Sonntage / Bürgermeisterin bedauert die Entscheidung

„Wir stehen voll hinter unseren Einzelhändlern und bedauern außerordentlich, dass in diesem Jahr die meisten verkaufsoffenen Sonntage ausfallen müssen“, erklärt Bürgermeisterin Sonja Leidemann. Aber: „Wir sind auch an Recht und Gesetz gebunden.“ Eigentlich wollte das NRW-Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie mit seinem Erlass zur Stärkung des Einzelhandels in der Corona-Krise vom 14.7.2020 etwas Gutes bewirken: Den Gemeinden sollte die Möglichkeit gegeben werden, verkaufsoffene Sonntage festzusetzen, ohne dass diese an bestimmte Events wie z. B. Stadtfeste, Kirmessen oder auch Weihnachtsmärkte gebunden sind. Doch diesem Vorgehen hat das Oberverwaltungsgericht Münster mit seinem aktuellen Urteil die Grundlage entzogen. „Unter diesen Voraussetzungen wäre eine Entscheidung des Rates der Stadt Witten für einen verkaufsoffenen Sonntag eindeutig rechtswidrig“, erklärt die Bürgermeisterin. Doch es gebe auch einen Lichtblick: „Wenn der Weihnachtsmarkt kommt, dann wird es mit ihm auch einen verkaufsoffenen Sonntag geben!“

(16.09.2020)

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