Der Gutachterausschuss der Stadt Witten weist in einer öffentlichen Bekanntmachung am 26. Januar darauf hin, dass die neue Bodenrichtwertkarte mit den aktuell ermittelten Grundstückspreisen zum Stichtag 1. Januar 2012 veröffentlicht worden ist. „Wir wollen damit Markttransparenz schaffen und - frei von individuellen ökonomischen Interessen - eine zuverlässige Ausgangsbasis für die Ermittlung von Grundstückspreisen zur Verfügung stellen", erklärt der Vorsitzende des Gutachterausschusses, Helmut Gisselmann, das Ziel der Bodenrichtwertkarte.
Sie basiert auf der Darstellung des Stadtgebietes im Maßstab 1:15.000 und zeigt flächendeckend die durchschnittlichen zonalen Bodenrichtwerte für das Jahr 2012, die aus den tatsächlich erzielten Kaufpreisen abgeleitet wurden. Die Bodenrichtwertzonen sind so abgegrenzt, dass lagebedingte Wertunterschiede zwischen der Mehrzahl der Grundstücke und dem Bodenrichtwertgrundstück nicht erheblich sind.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens innerhalb eines abgegrenzten Gebietes. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche. Bei der Ableitung spielten die unterschiedlichen Lagen, Entwicklungszustände und Werte der Grundstücke eine entscheidende Rolle. Insgesamt wurden im Wittener Stadtgebiet 239 Bodenrichtwertzonen festgelegt und beschlossen.
Detaillierte Informationen sind auch im Internet innerhalb des offiziellen Informationsportals der Gutachterausschüsse zum Immobilienmarkt in Nordrhein-Westfalen unter www.borisplus.nrw.de verfügbar. Die Einsichtnahme ist kostenfrei, Ausdrucke hingegen kostenpflichtig.
Die Bodenrichtwertkarte kann während der Dienststunden in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in der Annenstraße 111b (Zi. 230-232 Tel. 581-6240 -6244) eingesehen werden. In der Bürgerberatung des Rathauses ist die Karte zum Preis von 75 Euro erhältlich.
(hg/rv – 25.1.12)
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