1. Vertragsinhalte
1.1 Diese Bedingungen liegen jedem Vertrag über ein touristisches Programm, eine Führung, im Folgenden Tour genannt zugrunde. Vertragspartner ist die Stadtmarketing Witten GmbH, im Folgenden Anbieter genannt.
1.2 Mit der Auftragsbestätigung durch den Anbieter ist die Tour nach den ausgehandelten Bedingungen verbindlich bestellt. Die Auftragsbestätigung enthält das Thema, das Datum, den Treffpunkt der Tour und die vereinbarte Gruppengröße. Sie weist den Gesamtbetrag aus, der spätestens eine Woche vor der Tour fällig ist. Hier zählt der Zahlungseingang auf dem angegebenen Konto. Bis zur Bestätigung der Tour sind die Preisangaben unverbindlich.
1.3 Die Führungen sind zu Fuß zu bewältigen. Bei einigen Führungen kommt ein Bus, eine Bahn, ein Segway, ein Elektrorad oder ein Schiff zum Einsatz. Personen mit eingeschränkter Mobilität müssen mit Hilfsmitteln an der Tour selbstständig teilnehmen können, ohne dass die Tour zeitlich verzögert wird. Hilfspersonal kann seitens der Stadtmarketing Witten GmbH nicht gestellt werden. Hinweise auf den Schwierigkeitsgrad der Tour sind von den Bestellern vor der Buchung der Tour zu hinterfragen oder nachzulesen. Persönliche Auskünfte erteilt der Tourist & Ticket Service auf Anfrage.
1.4 Bestimmte Touren unterliegen besonderen Sicherheitsbeschränkungen. Diese Bestimmungen sind von der Gruppe unbedingt einzuhalten. Die Gruppe hat den Anweisungen des Gästeführers während einer Tour Folge zu leisten.
1.5 Die Touren unterliegen Beschränkungen bei den Gruppengrößen. Die Gruppengrößen sind bei der Anfrage zur Tour anzugeben und unbedingt zu beachten. Nehmen mehr Personen an einer Führung teil, als bei der Buchung angegeben, so liegt es im Ermessen des Gästeführers Gruppen zu teilen und ggf. einen weiteren Gästeführer - soweit möglich - kurzfristig hinzuzuziehen. Mehrkosten für Personen, die aufgrund der Überschreitung der bei der Buchung angegebenen Gruppengröße anfallen, werden nachträglich in Rechnung gestellt. Änderungen der Personenzahl werden auf Anfrage max. für 1-2 Personen akzeptiert.
Bei Buchungen der offenen Fackelwanderung mit Kindern gelten besondere Bedingungen: Nehmen Kinder unter 10 Jahren teil, so ist eine volljährige Begleit-/ Aufsichtsperson, ab 6 Kindern unter 10 Jahren sind zwei volljährige Begleit-/ Aufsichtspersonen aus Gründen der Sicherheit der Kinder erforderlich. Wir behalten uns vor, den Kindern zwischen 6 und 10 Jahren alternativ zu den Fackeln, Taschenlampen bei der Führung zu geben. Die Entscheidung dazu liegt beim Gästeführer.
Alle Änderungen bei Gruppenführungen, insbesondere hinsichtlich der Personenzahl, sind rechtzeitig, spätestens 2 Wochen vor dem Termin verbindlich mitzuteilen. Beim jährlichen Spezialprogramm „Sommersprossen“ und bei terminierten Führungen für Einzelbucher sind solche Änderungen spätestens 1 Woche vor dem Termin mitzuteilen.
Bei einer Änderung der Personenzahl, haben die MitarbeiterInnen des Anbieters das Recht einen zweiten Gästeführer zu buchen, um die Tour ordnungsgemäß durchzuführen.
Nehmen weniger Personen an der Tour teil, so kann der vereinbarte Buchungspreis vom Besteller nicht gemindert werden.
1.6 Die Gruppengrößen sind auf eine fachlich kompetente Führung zugeschnitten. Bei Gruppen, die mit mehr als zwei bis fünf Personen ohne Abstimmung mit dem Tourist & Ticket Service anreisen und wo keine Möglichkeit der Teilung einer Gruppe aufgrund der Kurzfristigkeit besteht, hat der Besteller eine eventuelle mindere Qualität hinzunehmen, ohne dass Regressansprüche geltend gemacht werden können.
1.7 Bei verspätetem Beginn der Tour, der nicht von der Stadtmarketing Witten GmbH ausgelöst wird, besteht kein Anspruch auf die vollständige Tour; maßgebend ist die Verfügbarkeit des eingeteilten Gästeführers. Eine Minderung kann in diesem Fall nicht geltend gemacht werden.
1.8 Trifft eine Gruppe nicht zur vereinbarten Zeit ein, so wartet der Gästeführer max. 30 Minuten am Treffpunkt. Danach hat er das Recht, die Tour aufzugeben. Die Kosten für die Tour werden nicht von der Stadtmarketing Witten GmbH erstattet.
1.9 Die Stadtmarketing Witten GmbH beschäftigt erfahrene Gästeführer. Sie behält sich vor, aus wichtigem Grund einen anderen Stadtführer einzusetzen. Wichtige Gründe können kurzfristige Verhinderung des Gästeführers und organisatorische Veränderungen sein. Der Einsatz von einem bestimmten Gästeführers kann nicht gewährleistet werden.
2. Widerrufsrecht, Stornozeiten und -gebühren
2.1 Der Vertrag über Touren unterliegt nicht den Bestimmungen über Fern- absatzverträge, siehe §312b I S.1 BGB.
2.2 Es gelten folgende Stornobedingungen:
Sollte die Gruppe nicht eintreffen, so ist der volle Buchungspreis fällig.
3. Salvatorische Klausel
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung
Gerichtsstand ist Witten, Es gilt deutsches Recht.
Stand: Witten, 11.02.2012
Stadtmarketing Witten GmbH | Körnerstr. 8 | 58452 Witten
Tel: 02302/581-1303 | Fax: 02302/581-1399 | E-Mail: info@stadtmarketing-witten.de