Der Beirat berät die Gesellschaft bei ihren Aufgaben, insbesondere in den Fällen, die die Geschäftsführung an ihn zum Zwecke der Entscheidungshilfe heranträgt.
Die Geschäftführung hat den Beirat regelmäßig über die Entwicklung der Gesellschaft zu unterrichten.
Der Beirat hat gegenüber der Geschäftsführung ein eigenes Vorschlagsrecht.
Den vollständigen Text der Geschäftsordnung für den Beirat der Stadtmarketing Witten GmbH finden Sie hier.
Dem Beirat gehören die folgenden Personen an (Stand 7.12.2011)
...aus der Wirtschaft:
...aus der öffentlichen Verwaltung:
Stadtmarketing Witten GmbH | Körnerstr. 8 | 58452 Witten
Tel: 02302/581-1303 | Fax: 02302/581-1399 | E-Mail: info@stadtmarketing-witten.de